Förderlexikon
Unter dem Aspekt der Öffentlichen Förderung werden hier betriebswirtschaftliche und kreditspezifische Begriffe erläutert sowie Fachbegriffe verständlich erklärt.
Im Anlagevermögen sind die betriebsnotwendigen Vermögenswerte eines Unternehmens enthalten. Im engeren Sinne handelt es sich hier um das Sachanlagevermögen wie zum Beispiel um:
- Grundstücke
- Gebäude
- Maschinen und Einrichtungen
- Fahrzeuge
- Patente
- Lizenzen
- Firmenwert
Siehe auch:
Das Annuitätendarlehen ist eine Kreditart, die insbesondere bei Wohnungsbaudarlehen und somit auch bei Förderkrediten für den Wohnungsbau zu finden ist. Der Kreditnehmer zahlt eine konstante Rate, die Zins- und Tilgungsanteil beinhaltet. Mit fortschreitender Laufzeit erhöht sich der Tilgungsanteil, während sich die Zinslast verringert.
Siehe auch: Ratendarlehen
Die zahlreichen Bundes- und Landesfördermittel fördern häufig nur einen bestimmten Anteil (=Bemessungsgrenze) der förderfähigen Investitionen (= Bemessungsgrundlage). Die Bemessungsgrenze ist abhängig vom Förderprogramm selbst, vom jeweiligen Höchstbetrag, kann aber auch vom Investitionsort, vom Vorhaben, von der Unternehmensgröße sowie weiteren Kriterien beeinflusst werden.
Siehe auch:
Die Arbeitsplatzförderung ist eines der Hauptziele der öffentlichen Förderung.
Die Finanzierung von Investitionen mit zinsgünstigen Förderkrediten, Investitionszuschüssen etc. stärkt die Wirtschaftskraft der Unternehmen. Gleichzeitig werden dadurch direkt bzw. indirekt Arbeitsplätze geschaffen und gesichert.
Kurs (z.B. 96 %) zu dem ein Kredit ausgezahlt wird.
Für Förderkredite gelten je nach Förderprogramm unterschiedliche Auszahlungskurse.
Üblich sind 96 % oder 100 %. Der prozentuale Abschlag vom Kreditbetrag wird i.d.R. wie folgt begründet:
Der Abzug vom Nennbetrag teilt sich auf in 2 % Bearbeitungsgebühr und 2 % Risikoprämie für das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung des Kredits. Der Abzug beinhaltet somit laufzeitunabhängige Gebühren und wird bei vorzeitiger Tilgung nicht erstattet.
Siehe auch: Disagio
ist die vorzeitige (Teil-)Rückzahlung eines Kredites.
Ein Vorteil vieler Förderprogramme ist es, dass die Darlehen je nach Programmbestimmungen ggf. jederzeit kostenfrei (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) außerplanmäßig getilgt werden können. Sollte dies nicht möglich sein, wird - je nach Marktzins zum Zeitpunkt der gewünschten Rückzahlung - vom Förderinstitut und ggf. der Hausbank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt.
Siehe auch: Vorfälligkeitsentschädigung
Eine Bearbeitungsgebühr kann von den Banken für die Bearbeitung des Kreditantrages berechnet werden.
Bei Förderprogrammen gibt es Ausgestaltungen mit und ohne Bearbeitungsgebühr. Das ist abhängig von den jeweiligen Bedingungen des Programms. Die maximale Höhe der Bearbeitungsgebühren wird i.d.R. vom Förderinstitut vorgegeben.
Siehe auch: Auszahlungskurs
Die vorgesehenen Sicherheiten für die Besicherung eines Kredites haben einen bestimmten Beleihungswert. Hierbei handelt es sich um den wahrscheinlichen Wert, der bei Veräußerung des Beleihungsgutes erzielt werden kann. Die Beleihungsgrenze berücksichtigt zusätzlich noch einen Sicherheitsabschlag. Diese beträgt z.B. für Hypothekendarlehen grundsätzlich 60 % des Beleihungswertes.
Förderkredite sind - wie die hausbankeigenen Darlehen - zu besichern. Bei "schwacher" Besicherung hat die Bank evtl. die Möglichkeit für bestimmte Förderkredite eine Haftungsfreistellung bei dem Förderinstitut zu bekommen. Ggf. ist auch eine Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank/Kreditgarantiegemeinschaft möglich.
Siehe auch:
Die Bemessungsgrundlage ist ein Maßstab zur Berechnung der Höhe der Fördermittel. Diese wird einerseits durch die Höhe der Kosten, andererseits aber auch durch die Art der Kosten und inwieweit diese förderbar sind, bestimmt.
Je nach Förderprogramm werden Anlagevermögen (Gebäude, Maschinen, etc.) und/oder Umlaufvermögen (z.B. Warenlager) und/oder Betriebsmittel gefördert.
Siehe auch:
Provision für zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.
Für eine Reihe von Förderkrediten gilt:
Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum durch die Förderbank für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.
Die Förderung einer Beteiligung mit Existenzgründungskrediten setzt grundsätzlich eine tätige Beteiligung voraus. Dieses bedeutet, dass der Antragsteller geschäftsführend im Unternehmen tätig sein muss und angemessen am Gewinn und Verlust beteiligt wird, z.B. als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, oHG, Komplementär einer KG, etc.
Bei einer Betriebsaufspaltung fallen Nutzer (Betriebsunternehmen) und Investor/Eigentümer (Besitzunternehmen) auseinander. Zusätzlich besteht eine personelle Verflechtung wenn lt. Bundesfinanzministerium hierfür folgendes gilt:
"Grundvoraussetzung für die Annahme einer personellen Verflechtung ist, dass die Person oder Personengruppe, die das Betriebsunternehmen beherrscht, in der Lage ist, auch in der Besitzgesellschaft ihren Willen durchzusetzen (Beherrschungsidentität)."
Von einer sachlichen Verflechtung spricht man, wenn "ein Besitzunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt".
Eine Förderung mit öffentlichen Mitteln ist grundsätzlich auch bei einer Betriebsaufspaltung in vielen Förderprogrammen möglich.
Siehe auch: Vermietung und Verpachtung
Gründung eines Unternehmens oder allgemeiner Errichtung einer Betriebsstätte unabhängig davon, ob die Errichtung in eigenen oder gemieteten Räumen erfolgt.
Siehe auch: Existenzgründung
Unter Betriebserweiterung versteht man die Erweiterung eines schon bestehenden Betriebes, z.B. eine Ausweitung der Produktpalette, eine bauliche Erweiterung oder die Erschließung neuer Absatzmärkte. Für eine öffentliche Förderung ist in diesem Zusammenhang auch das seinerzeitige Datum der Betriebserrichtung von Bedeutung.
Relevant kann in diesem Zusammenhang u.a. auch sein, ob zusätzliche Arbeitsplätze / Ausbildungsplätze geschaffen werden, innovative Verfahren und neue Technologien zur Anwendung kommen oder Umweltaspekte eine Rolle spielen.
Siehe auch: Existenzfestigung
Materialkosten, Anlaufkosten, Werbungskosten, auch Qualifizierungs- und Weiterbildungskosten, Markterschließungskosten etc.
Die Inanspruchnahme bestimmter Förderkredite ist auch hierfür möglich.
Oft ein Kontokorrentkredit um die laufenden Ausgaben, auch Liquiditätsengpässe zu begleichen. Daher legt die Bank mit dem Kreditnehmer ein auf seine spezielle Situation abgestimmtes Limit bzw. ein Kreditrahmen fest. Mit Geldeingängen aus Verkäufen etc. wird die Inanspruchnahme dieses Kreditrahmens zurückgeführt.
Betriebsmittel werden auch mit Förderkrediten finanziert, insbesondere dann wenn es sich um eine Existenzgründung oder Existenzfestigung handelt.
Nach § 12 Abgabenordnung (AO) wird unter Betriebsstätte u.a.
- die Stätte der Geschäftsleitung,
- Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen,
- Fabrikations- oder Werkstätten,
- Warenlager und
- Ein- oder Verkaufsstellen
Befindet sich die Betriebsstätte in einem Fördergebiet, dann können Investitionen in dieser Betriebsstätte ggf. auch mit regionalspezifischen Fördermitteln finanziert werden (z.B. dem ERP-Regionalförderprogramm).
Siehe auch: Fördergebiet
Auch Betriebsübernahmen können mit Förderkrediten, insbesondere Existenzgründungskrediten gefördert werden. Gefördert werden Übernahmepreis - bei vielen Förderprogrammen einschließlich Firmenwert - einschließlich Firmenwert sowie zusätzliche Investitionen.
Siehe auch: Firmenwert
Nachteile am bisherigen Unternehmensstandort führen dazu, dass Firmen ihre Betriebsstätten verlagern; z.B. aus Platzmangel, verkehrstechnischen oder umweltrelevanten Gründen.
Öffentliche Geldgeber unterstützen durch die Fördermittel auch diese Sachverhalte.
Ein Blankokredit ist ein Kredit, der ohne Sicherheiten gewährt wird.
Ein Blankokredit wird daher nur zur Verfügung gestellt, wenn die Bonität des Kreditnehmers lt. Einschätzung der Bank ohne jeden Zweifel ist.
Förderkredite sind i.d.R. banküblich zu besichern, in besonderen Einzelfällen sind aber auch hier Blankokredite möglich.
Siehe auch:
Bonität bezieht sich hier auf die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers, d.h. insbesondere auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse, auf die Zukunftsaussichten des Unternehmens sowie auf die zur Verfügung gestellten Sicherheiten.
Siehe auch:
Die Bürgschaftsbank/Kreditgarantiegemeinschaft unterstützt als wettbewerbsneutrale Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft die Finanzierung unternehmerischer Vorhaben von Unternehmen, bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten. Die Förderung erfolgt durch Übernahme von Bürgschaften gegenüber der Hausbank des Kreditnehmers.
oder auch Unternehmenskonzept.
Ein plausibles Konzept - Geschäftsidee, Beurteilung der Markt- und Wettbewerbssituation, Wahl des richtigen Standortes sowie begründete Aussagen zu den Zukunftsaussichten - ist nicht nur für den Investor, sondern auch für die finanzierende Bank ein elementarer Baustein für ein erfolgreiches Investitionsvorhaben.
Siehe auch: VR-Gründungsplaner
Es existieren besondere Programme der KfW Bankengruppe, die die Minderung des CO2-Ausstoßes als Zielrichtung (Gebäudesanierung, Energieeffizienz) haben. Diese Programme sind Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms und dienen der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Investitionen zur CO2-Minderung und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbaubestandes (Wärmedämmung, Erneuerung der Heizung etc.). Ferner wird der Einsatz erneuerbarer Energien sowie der Neubau von Energiesparhäusern gefördert.
Im gewerblichen Bereich werden entsprechende Maßnahmen u.a. mit den Umweltprogrammen der KfW gefördert.
"De minimis non curat lex." Im Prinzip gilt auch hier: "Um Kleinigkeiten kümmert sich das Gesetz nicht." Die "De-minimis-Verordnung" besagt, dass bestimmte innerhalb eines Zeitraums gewährte Beihilfen (Förderkredite, Zuschüsse) unberücksichtigt – also in voller Höhe bewilligt werden - bleiben, wenn sie eine bestimmte Bagatellgrenze – derzeit i.d.R. 200.000 Euro – über einen Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten. Das ist bei Förderkrediten meistens der Fall, da bei diesen lediglich der Zinsvorteil (=Subventionswert) berücksichtigt wird.
Abschlag vom Kreditbetrag bei Auszahlung.
Lt. Bundesgerichtshof ist das Disagio laufzeitabhängig (wie Zinsen) und bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens zu erstatten.
Im Gegensatz dazu wird bei Förderkrediten i.d.R. ein entsprechender Abschlag nicht als Disagio bezeichnet, sondern im Auszahlungskurs berücksichtigt (laufzeitunabhängig)
Siehe auch: Auszahlungskurs
Bank, über die ein Darlehen der Förderbank beantragt wird. Das Vertragsverhältnis besteht immer zwischen Bank und Antragssteller.
ist der Preis für den Kredit und ein Anhaltspunkt, um verschiedene Kreditangebote zu vergleichen. Der Effektivzinssatz berücksichtigt den Nominalzinssatz sowie weitere Kosten, wie z.B. Disagio und Bearbeitungsgebühren.
a) im Wohnungsbau
Eigenleistungen (auch Selbsthilfe genannt) sind Arbeitsleistungen, die einen Teil der Eigenmittel des Bauherrn darstellen können. Erbracht werden sie
- vom Bauherrn selbst und seinen Familienangehörigen
- von Dritten (unentgeltlich z.B. im Rahmen der Nachbarschaftshilfe)
b) im gewerblichen Bereich
Eigenleistungen des investierenden Unternehmens, also durch den Unternehmer selbst bzw. von Mitarbeiten des Unternehmens können mit gewerblichen Förderkrediten gefördert werden.
Im Einzelfall kann es hierbei eine Rolle spielen, ob diese Eigenleistungen aktivierungsfähig sind bzw. tatsächlich aktiviert werden.
Siehe auch: Eigenmittel
Viele Banken fordern, dass Investoren sich mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen.
Eigenmittel sind eigene bare und unbare (z.B. eingebrachte Grundstücke, PKW etc.) Vermögenswerte, aber auch von privaten Dritten (z.B. Verwandten) ungesichert zur Verfügung gestellte Werte.
Bestimmte Förderprogramme setzen grundsätzlich den Einsatz von Eigenmitteln voraus.
Eigenmittel sind:
- Barvermögen (auch aus Schenkungen)
- Bankguthaben
- Bausparverträge; Lebensversicherungen
- Wertpapiere
- Beteiligungen
- Haus- und Grundbesitz
- unbare Einlagen in Form von betriebsnotwendigen Gütern, z.B. Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände (realistische Bewertung vorausgesetzt und vollständig aus Eigenmitteln finanziert)
- Eigenleistungen (realistisch bewertet)
hier Wohneigentumsförderung:
Eine Vielzahl öffentliche Finanzierungshilfen fördert das Wohneigentum. Im Förderkreditbereich sind es insbesondere die Wohnungsbauprogramme der KfW.
Teil des deutschen Baurechts:
Die EnEV enthält – neben Bestimmungen zum Energieausweis – energetische Mindestanforderungen für Neubauten, für Modernisierungen, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude, für Heizungs-, Kühl- und Raumtechnik sowie für die Warmwasserversorgung.
Zum Beispiel: solarthermische Anlagen, Photovoltaik-Anlagen, Biomasse- und Biogas-Anlagen, geothermische Anlagen, Windkraftanlagen.
Sowohl im gewerblichen Bereich als auch im Wohnungsbau werden hierfür besonders günstige Förderhilfen bereitgestellt.
Dieses Kürzel bedeutet European Recovery Program. Es steht für eines der bedeutendsten Wirtschaftsprogramme des Bundes, aus dem viele förderwürdige Vorhaben mit zinsgünstigen Darlehen in den alten und den neuen Bundesländern unterstützt werden (ERP = ehemals Marshall-Plan).
Unter Ersterwerb ist hier der erstmalige Erwerb eines Wohnhauses oder einer Wohnung nach Fertigstellung zu verstehen. Handelt es sich hierbei um ein KfW-Effizienzhaus oder Passivhaus, dann können ggf. spezielle Förderprogramme der KfW in Anspruch genommen werden.
Die Europäische Union fördert mit diversen Finanzierungshilfen Investitionsvorhaben. Zum einen direkt (insbesondere Kooperationsvorhaben von Unternehmen aus den EU-Staaten), zum anderen indirekt (z.B. Zinsverbilligungen von Förderkrediten in den EU-Fördergebieten).
Die Gründungsprogramme fördern in der Regel auch die Existenzfestigung.
Die Existenzfestigungsphase kann einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren nach Existenzgründung umfassen. Die einzelnen Förderprogramme definieren diesen Zeitraum unterschiedlich.
Siehe auch: Betriebserweiterung
Bei einer Existenzgründung lassen sich im Wesentlichen folgende Arten unterscheiden:
- die Neugründung
- die Betriebsübernahme
- die Beteiligung
- das Franchising
Siehe auch:
Anteil der Förderbank an der Finanzierung der förderfähigen Kosten.
Zu den Finanzierungsnebenkosten gehören alle Beträge, die im Zusammenhang mit der Gesamtfinanzierung stehen. Dazu gehören vor allem Gebühren wie z.B.:
- Bearbeitungsgebühren
- Agio/Disagio
- Vermittlungsgebühren
- Verwaltungsgebühren
- laufende Gebühren
Siehe auch: Auszahlungskurs
Der Firmenwert eines Unternehmens ist nicht unbedingt der Bilanz des Unternehmens zu entnehmen. Immaterielle Werte wie Firmenimage, Firmenname, Kundenbestand, Spezialkenntnisse der Mitarbeiter etc. bestimmen zusätzlich den Firmenwert.
Bei der Veräußerung des Unternehmens kann in einigen Förderprogrammen auch der Firmenwert mit Förderkrediten gefördert werden.
Manche Förderprogramme fördern nur bestimmte Kosten, z.B. nur das Sachanlagevermögen. Diese Kosten liegen dann der Bemessung des Darlehens zugrunde. Die Art der Kosten bestimmt i.d.R. auch bei den Förderkrediten die Laufzeit des Kredites; Bau- und Bodenkosten werden grundsätzlich länger finanziert als Warenlager- oder Betriebsmittelinvestitionen.
Siehe auch: Bemessungsgrundlage
Bestimmte öffentliche Mittel (z.B. das ERP-Regionalförderprogramm, Investitionszuschüsse) werden in strukturschwachen Regionen (GA-Fördergebiete, EU-Fördergebiete, etc.) zu besonders günstigen Bedingungen vergeben.
Siehe auch: GA-Fördergebiet
Oder auch Förderbank. Förderinstitute, denen Bund oder Länder die Vergabe öffentlicher Finanzierungshilfen aufgetragen haben sind z.B. die KfW Bankengruppe (KfW) und die landeseigenen Förderbanken.
Siehe auch:
Der Franchise-Nehmer erhält vom Franchise-Geber ein (bewährtes) Unternehmenskonzept. Das Konzept beinhaltet einen Markennamen unter dem der Franchise-Nehmer sein Unternehmen führt. Die Inanspruchnahme von Förderkrediten für Investitionen im Bereich Franchise ist auch möglich, insbesondere bei Existenzgründungskrediten. Voraussetzung ist aber, dass das Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten im Kooperationsvertrag ausgewogen ist, sodass tatsächlich von einer selbständigen Tätigkeit des Franchise-Nehmers auszugehen ist.
Im Einkommensteuergesetz werden die freiberuflichen Tätigkeiten aufgezählt (§ 18 EStG). Freiberufler sind u.a. selbständige Ärzte (und sonstige Heilberufe), Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure etc. Hierzu zählen aber auch die wissenschaftlichen, schriftstellerischen und künstlerischen Berufe.
Die Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft fördern grundsätzlich auch die Freiberufler, Ausnahmen gibt es aber ggf. für die Heilberufe.
Siehe auch: Heilberufe
Insbesondere bankeigene Kredite, gestundete Beträge aber auch Vorauszahlungen und Renten.
In Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe (GA) von Bund und Land werden im Rahmen der "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Investitionen innerhalb dieser besonderen Fördergebiete mit günstigen Förderkrediten und unter bestimmten Umständen auch mit einem Investitionszuschuss und/oder mit der Investitionszulage gefördert.
Großunternehmen überschreiten per Definition bezüglich Anzahl der Mitarbeiter, des Jahresumsatzes und/oder der Bilanzsumme bestimmte von der EU festgelegte Größengrenzen. Eine Förderung mit öffentlichen Mitteln kommt daher i.d.R. nur in wenigen Fällen in Betracht. Im Zentrum der öffentlichen Förderung stehen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Siehe auch:
Gruppenfreistellungsverordnungen regeln im Rahmen des EU-Wettbewerbsrechts u.a. auch die (max.) Inanspruchnahme bestimmter Fördermittel. Die dort beschriebenen Beihilferegelungen verpflichten Förderbank und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben. Die jeweiligen Förderprogrammrichtlinien berücksichtigen diese.
Siehe auch:
Die Hausbank haftet gegenüber der Förderbank für die Rückzahlung des Förderkredits (der Kreditnehmer haftet andererseits gegenüber seiner Hausbank). In einigen gewerblichen Förderprogrammen kann die Förderbank einen Teil des Hausbankrisikos übernehmen. Der Kreditnehmer besichert den Kredit allerdings genau so, wie bei voller Haftung der Hausbank. Im Fall der Insolvenz des Kreditnehmers tragen Förderbank und Hausbank den etwaigen Verlust im vereinbarten Verhältnis.
Siehe auch:
Bestimmte Förderprogramme setzen voraus, dass die selbständige Tätigkeit für den Existenzgründer den Haupterwerb darstellen muss.
Ein Haupterwerb ist dann anzunehmen, wenn eine wirtschaftlich ausreichende Lebensgrundlage geschaffen wird. Dieses gilt auch für Beteiligungen. Diese muss einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss gewährleisten (Beteiligung mit Geschäftsführungsbefugnis = tätige Beteiligung).
Siehe auch:
Die Hausbank ist die Bank Ihres Vertrauens.
Sie ist auch erster Ansprechpartner für im Hausbankverfahren beantragte Förderhilfen.
Sprechen Sie also vor Vorhabensbeginn mit Ihrer Hausbank.
Siehe auch: Hausbankverfahren
Gilt insbesondere für Förderkredite. Der Antragsteller beantragt den Förderkredit bei seiner Hausbank, die wiederum den Antrag (ggf. über ein Zentralinstitut) an die Förderbank weiterleitet und von dieser auch die Kreditzusage erhält. Die Hausbank schließt dann mit dem Kreditnehmer den Kreditvertrag.
Die Hausbank haftet grundsätzlich gegenüber der Förderbank. Sie stellt dem Kreditnehmer ggf. weitere - zusätzlich zu den Förderkrediten - Darlehen aus eigenen Bankmitteln zur Verfügung und stellt somit auch die Gesamtfinanzierung des Investitionsvorhabens sicher.
Zudem wird ein nach Abschluss des Vorhabens vom Kreditnehmer einzureichender Verwendungsnachweis (bestimmungsgemäßer Einsatz der Fördermittel) von der Hausbank geprüft.
Heilberufe sind z.B. Ärzte, Zahnärzte, Krankengymnasten, Heilpraktiker, Masseure und Apotheker.
In manchen Förderprogrammen ist diese Berufsgruppe nicht antragsberechtigt.
Siehe auch: Freiberufler
Diese Kosten z.B. für die Markteinführung neuer Produkte, Erstellung von Marktanalysen, Qualifizierung von Mitarbeitern oder für den Firmenwert können grundsätzlich auch mit bestimmten Förderkrediten finanziert werden.
Siehe auch: Firmenwert
Im engeren Sinne der Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (z.B.: Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge, Gebäude, Grundstücke).
Im weiteren Sinne auch Investitionen in das Umlaufvermögen (z.B.: Waren-, Materiallager, Forderungen) und Betriebsmittelinvestitionen (z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, auch Vorlaufkosten, immaterielle Investitionen etc.).
Aus den Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms ergibt sich, was im Einzelnen förderfähig ist.
Geregelt wird die Investitionszulage im Investitionszulagengesetz.
Gefördert werden unter bestimmten Voraussetzungen in ausgewiesenen Fördergebieten (neue Bundesländer) sowohl gewerbliche als auch wohnungswirtschaftliche Vorhaben. Der Antrag ist bei dem für die Besteuerung des Anspruchsberechtigten nach dem Einkommen zuständigen Finanzamt zu stellen.
Auf Gewährung der Zulage besteht ein Rechtsanspruch. Die Zulage ist nicht zu versteuern und auch nicht zurückzuzahlen.
Siehe auch:
Bei Zuschüssen verzichtet der Geldgeber auf die Rückzahlung.
Aufgrund des hohen Subventionswertes sind die Bedingungen für die Inanspruchnahme eines Investitionszuschusses sehr speziell. So werden Investitionszuschüsse im Rahmen der 'Regionalen Wirtschaftsförderung' grundsätzlich nur in bestimmten Fördergebieten für die Schaffung neuer Arbeitsplätze/Ausbildungsplätze bzw. zumindest die Sicherung dieser Arbeitsplätze gewährt. Darüber hinaus sind weitere Bedingungen zu erfüllen.
Siehe auch:
Die KfW Bankengruppe (KfW) ist die Förderbank des Bundes insbesondere für gewerbliche und wohnwirtschaftliche Programme.
Gefördert werden u.a. Existenzgründer, der Mittelstand sowie die Bereiche Bildung, Infrastruktur und Soziales, Umwelt- und Klimaschutz und Wohnungswirtschaft.
Siehe auch:
Teil der KfW Bankengruppe.
Unter der Marke "KfW Mittelstandsbank" laufen alle KfW-Programme für Existenzgründer, Mittelständler und Umweltschutzvorhaben.
Teil der KfW Bankengruppe.
Die Programme der KfW Bankengruppe aus den Förderfeldern Bildung, Infrastruktur und Soziales, Klimaschutz sowie Wohnungswirtschaft werden unter der Marke "KfW Privatkundenbank" angeboten.
Dieses Kürzel bezeichnet kleine und mittlere Unternehmen (KMU). KMU stehen im Blickpunkt des Interesses, soweit es sich um gewerbliche öffentliche Finanzierungshilfen handelt.
Nach der derzeitigen Definition der Europäischen Kommission müssen kleine und mittlere Unternehmen u.a. die folgenden Kriterien erfüllen:
Kleine und mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben.
Siehe auch:
Relevante Kriterien - auch - bei Förderkrediten sind u.a.:
Nominalzinssatz, Effektivzinssatz, Auszahlungssatz, Dauer Zinsbindung, Kreditlaufzeit, Anzahl Tilgungsfreijahre, Höchstkreditbetrag, Mindestkreditbetrag, Finanzierungsanteil, Bereitstellungsprovision, Bearbeitungsgebühren, etc.
Die Bonität des Kreditnehmers und die Werthaltigkeit der vorgesehenen Sicherheiten bestimmen zudem die Zinssätze für gewerbliche Förderkredite (RGZS - Risikogerechtes Zinssystem).
Siehe auch: RGZS - Risikogerechtes Zinssystem
Auch Dispositionskredit; wird für eine vereinbarte Laufzeit je nach Bedarf genutzt.
Siehe auch: Betriebsmittelkredit
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben.
Siehe auch:
Mehrere Förderprogramme können in bestimmten Anteilen gleichzeitig für ein Vorhaben bis zu dieser Grenze (z.B. 75 %) eingesetzt werden. Bei einigen Förderprogrammen sind Kombinationsmöglichkeiten ausgeschlossen. Für eine optimale Förderung ist es deshalb wichtig, diese Einschränkungen zu kennen.
Siehe auch:
In Deutschland ist die Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft nicht alleine Bundes-, sondern auch Ländersache. Die einzelnen Bundesländer verfügen über viele regional unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten. Eine Liste der Förderinstitute der Länder finden Sie hier:
Förderlinks
Für Unternehmen ist es von besonderer Bedeutung, neben den vorhandenen Anlage- und Warenwerten genügend frei verfügbare Mittel zu haben, z. B. zur Zahlung von Löhnen, Rechnungen etc. Daher fördern einige Förderprogramme auch den zusätzlichen Liquiditätsbedarf.
Siehe auch: Tilgungsfreie Jahre
Management Buy Out (MBO) bedeutet die Übernahme eines Unternehmens durch die bereits im Unternehmen tätigen Mitarbeiter/Manager.
Die Kosten der Übernahme können u.a. mit Existenzgründungsprogrammen gefördert werden.
Aufwendungen für Eröffnungswerbung, Annoncen, Messebesuche etc. sind den Betriebsmittelkosten zuzurechnen.
Im Hinblick auf Förderkredite gilt i.d.R.:
a)Wohnungsbau
Bei privaten Investoren ist auch die Mehrwertsteuer förderfähig.
b) gewerbliche Wirtschaft, Freiberufler
Die Förderung auch der Mehrwertsteuer ist davon abhängig, ob der Kreditnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. In der Regel sind gewerbliche Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, eine anteilige Förderung der Mehrwertsteuer ist somit nicht möglich.
Auch hierfür gibt es eine Vielzahl von Förderprodukten von Bund, Land und Kommunen.
Die KfW fördert im Rahmen ihrer Kreditprogramme nicht nur energieeinsparende Maßnahmen, sondern auch allgemeine Modernisierungen (z.B.: Badsanierung) zur Verbesserung der Wohnverhältnisse.
Ist die Investition bereits durchgeführt, z. B. eine gekaufte Maschine schon im Einsatz, dann ist eine Förderung mit Förderkrediten meistens nicht mehr möglich. Die Vergabe von öffentlichen Finanzierungshilfen setzt grundsätzlich einen Antrag vor Beginn der Maßnahme voraus. Eine nachträgliche Verteuerung der Investitionen einer bereits geförderten Investition kann im Einzelfall evt. aber noch gefördert werden (Aufstockungsantrag).
Siehe auch: Vorhabensbeginn
Nachrangdarlehen sind Kredite - auch bestimmte Förderkredite -, die im Insolvenzfall nachrangig, also erst nach der Tilgung aller anderen Verbindlichkeiten zurückgezahlt werden müssen. Die Hausbank wird von der Haftung für einen nachrangigen Förderkredit von der Förderbank freigestellt.
Siehe auch: Haftungsfreistellung
Manche Existenzgründungsprogramme fördern zunächst auch den Nebenerwerb, d.h. die selbständige Tätigkeit muss erst nach einigen Jahren in die Vollexistenz führen.
Siehe auch: Haupterwerb
Eine Nichtabnahmeentschädigung kann anfallen, wenn das zugesagte Darlehen nicht in Anspruch genommen wird. Für gewerbliche Förderkredite werden von der Förderbank in der Regel bei Verzicht auf Inanspruchnahme des Darlehens keine Kosten berechnet. Ggf. ist jedoch Bereitstellungsprovision bis zum Tag des Eingangs des Verzichts beim Förderinstitut zu zahlen.
Siehe auch: Bereitstellungsprovision
hier: Unter öffentlichen Fördermitteln versteht man u.a. die Finanzierungshilfen - auch Bürgschaften - des Bundes, der Länder und der Europäischen Union für Investitionen von gewerblichen Betrieben und Freiberuflern, aber auch für Investitionen privater Haushalte im Wohnungsbau.
Im engeren Sinne handelt es sich hier um Kredite, Zuschüsse oder Zulagen, die aus öffentlichen Mitteln refinanziert oder bezuschusst werden, z.B. um ERP-Kredite. Im weiteren Sinne handelt es sich auch um Kredite, die aus Eigenmitteln der Förderbank (z.B. Unternehmerkredit) gewährt werden. Für Letztere gelten ggf. "abgeschwächte" Förderbedingungen.
Die Förderung mit öffentlichen Krediten erfolgt auf Antrag bei der Hausbank und wird zweckgebunden zugesagt. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von öffentlichen Fördermitteln besteht in der Regel nicht. Der Antrag auf Fördermittel ist grundsätzlich vor Beginn der Investition zu stellen.
Öffentliche Förderkredite werden in der Regel als Darlehen zinsverbilligt vergeben und können zudem über mehrere Jahre tilgungsfrei sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Förderung über Zuschüsse/Zulagen.
Öffentliche Fördermittel können grundsätzlich für folgende gewerbliche Zwecke vergeben werden (Auswahl):
- Existenzgründungen
- Betriebsübernahmen, Beteiligungen
- Erweiterungsinvestitionen
- Arbeitsplatzsicherung, sowie Aus- und Weiterbildung
- Forschung und Entwicklung
- Umweltschutzmaßnahmen
- Energieeinsparung
- Einsatz neuer Technologien und Innovationen
- Beteiligungskapital
- zur Eigentumsförderung
- zur Energieeinsparung und CO2-Minderung, Gebäudesanierung
- zur Nutzung erneuerbarer Energien
- zur Modernisierung
- Europäische Investitionsbank (EIB)
- KfW Bankengruppe (KfW)
- Landeskreditbanken/Landesförderinstitute der einzelnen Bundesländer
- Bürgschaftsbanken/Kreditgarantiegemeinschaften
- mittelständische Beteiligungsgesellschaften
- Gesamtfinanzierung ist gesichert
- angemessener Eigenmittelanteil an der Finanzierung ist gesichert
- Antragsteller ist sachlich und kaufmännisch qualifiziert
- unternehmerisches Risiko ist vertretbar und nachvollziehbar
- Sicherheiten sind vorhanden
- Business-Plan
- Finanzplan
- Rentabilitätsvorschau
- ausführlicher Unternehmensplan
- Finanzierungs- und Tilgungsplan
- Vorjahresbilanzen / aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Stellungnahme bzw. das Fachgutachten einer unabhängigen Stelle, z.B. von regional zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern.
In der Existenzgründungsförderung ist häufig nur die jeweilige natürliche Person Antragsberechtigt, gefördert wird in der Regel dann auch nur der Kostenanteil dieser Person.
Siehe auch: unternehmensbezogene Förderung
Bei dieser Darlehensart sind die vereinbarten Tilgungsraten gleich bleibend (Tilgungsdarlehen), die Zinsen verringern sich also Jahr für Jahr. Eine Sonderform sind endfällige Darlehen, hier wird der Kredit am Ende der Laufzeit in einer Summe getilgt.
Förderkredite - insbesondere für gewerbliche Vorhaben - berücksichtigen sowohl Tilgungsdarlehen, als auch endfällige Darlehen. Für Wohnungsbauvorhaben sind Annuitätendarlehen typisch.
Siehe auch: Annuitätendarlehen
Das RGZS findet für die meisten gewerblichen, aber auch für die Förderkredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank Anwendung. Es berücksichtigt kundenindividuelle Konditionen. Diese werden in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers und der Bewertung der vorgesehenen Sicherheiten festgelegt. Der Zinssatz ist somit risikogerecht.
Auch Förderkredite sind grundsätzlich banküblich zu besichern.
Bankübliche Sicherheiten sind z.B.:
- Grundschulden
- Sicherungsübereignung von Maschinen, Einrichtungen, etc.
- Abtretung von Forderungen
- Bürgschaften, auch von Bürgschaftsbanken und Kreditgarantiegemeinschaften
hier: staatliche Unterstützung bestimmter Investitionen durch zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse/Zulagen. Siehe auch: Öffentliche Förderung
Gilt i.d.R. für besonders verbilligte öffentliche Fördermittel, z.B. für ERP-Mittel. Mit Antragstellung bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit der im Antrag gemachten Angaben, diese sind zum Teil subventionserheblich wie zum Beispiel die Angaben zum Vorhabensbeginn. Siehe auch: Vorhabensbeginn
Eine ganze Reihe von öffentlichen Finanzierungshilfen widmet sich der Unterstützung von Technologieinvestitionen (z.B. ERP-Innovationsprogramm). Neben Kreditprogrammen gibt es auch eine Reihe von Beteiligungsprogrammen.
Die Tilgung ist die Zahlung des Darlehensnehmers zur Rückführung des Darlehens. Diese wird üblicherweise als Tilgungssatz als Prozentsatz angegeben.
Fast alle Förderkredite bieten die Möglichkeit in den ersten Jahren keine Kredittilgung vorzunehmen. Dieses schont die Liquidität des Unternehmens. Möglich sind auch endfällige Förderkredite.
Vermögensteile eines Unternehmens, die relativ rasch verbraucht oder veräußert werden und nur begrenzte Zeit im Unternehmen bleiben. Dazu zählen u.a.: Kassenbestände, Forderungen und Vorräte.
Eine Förderung des Umlaufvermögens ist z.B. mit speziellen Förderprogrammen für Betriebsmittel möglich.
Siehe auch: Anlagevermögen
Gefördert werden Vorhaben zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Gefördert werden mit speziellen Förderprogrammen entsprechende gewerbliche Investitionsvorhaben sowie insbesondere in Wohngebäuden CO2-mindernde Maßnahmen (Wärmedämmung, Erneuerung der Heizung etc.).
Die Förderung bezieht sich in diesem Fall auf die Gesamtinvestitionen des Unternehmens und nicht nur auf die anteiligen Kosten eines Gesellschafters.
Siehe auch: personenbezogene Förderung
In Abgrenzung zur Betriebsaufspaltung sind im Zusammenhang mit der Beantragung von Förderkrediten folgende Fälle zu unterscheiden:
a) Vermietung und Verpachtung unter Eheleuten oder nahen Verwandten
b) Vermietung und Verpachtung unter Fremden
Ob hierfür eine Förderung mit öffentlichen Mitteln möglich ist, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Es ist daher sinnvoll einen entsprechenden Sachverhalt im Gespräch mit der Hausbank zu klären.
Siehe auch: Betriebsaufspaltung
Für Fördermittel gilt:
Der bestimmungsgemäße Einsatz der Fördermittel ist vom Kreditnehmer/Investor gegenüber der Hausbank/dem Förderinstitut nachzuweisen. Bestimmungsgemäß bedeutet: zeitnah nach Auszahlung für den im Antrag/in der Zusage beschriebenen Verwendungszweck.
Bei nicht bestimmungsgemäßen Einsatz der Fördermittel kann die Förderbank über die Hausbank die Fördermittel zurückfordern und eine höhere Verzinsung für den bis dahin vergangenen Zeitraum der Inanspruchnahme verlangen.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn der Kredit vorzeitig, d.h. während der Zinsbindungsfrist außerplanmäßig getilgt wird. Die Bank gleicht hiermit mögliche Wiederanlageverluste aus. Für Förderkredite gelten unterschiedliche Regelungen (abhängig vom jeweiligen Förderprogramm).
Grundsätzlich ist vor Vorhabensbeginn der Förderantrag zu stellen. Bei vielen Förderprogrammen reicht eine formlose Antragstellung vor Vorhabensbeginn aus, bei hoch subventionierten Förderungen kann aber auch eine formgebundene Antragstellung vor Vorhabensbeginn Voraussetzung sein.
Als Beginn des Investitionsvorhabens ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. Bestellung von Maschinen) zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planung und Bodenuntersuchung grundsätzlich nicht als Beginn des Vorhabens. Für den Grunderwerb gelten programmspezifische Ausnahmeregelungen.
Es empfiehlt sich also in jedem Fall vor Investitionsbeginn ein Bankgespräch zu führen.
Siehe auch: Subventionserheblichkeit
Der Gründungsplaner ist ein Softwarepaket der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Er besteht aus einer Zusammenstellung von Checklisten und einer CD-ROM mit einem Simulationsprogramm, um eine konkrete Existenzgründung zu planen. Der Gründungsplaner unterstützt die Erstellung des Business-Plans und ist die Plattform für eine qualifizierte Kosten- und Investitionsplanung. Erhältlich ist der Gründungsplaner bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken. Weitere Informationen unter:
www.vr-bankmodul.de
Bestimmte Förderkredite fördern auch das Warenlager, dieses gilt insbesondere (aber nicht nur) für Existenzgründungen und -festigungen.
Öffentliche Finanzierungshilfen werden grundsätzlich herausgelegt, um die mittelständische Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen. Hiermit sollen Investitionsanreize und Wachstumsimpulse geschaffen werden.
Als Wohneinheit gilt eine abgeschlossene Wohnung (eigener Zugang, Kochgelegenheit, fließend Wasser und Toilette), die zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt ist. Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie abgeschlossen sind. Besonderheit Heime: Als Wohneinheiten gelten Appartements und Wohnschlafräume. Gemeinschaftsräume, Küchen, Bäder und Ähnliches dürfen außerhalb der Wohneinheit liegen.
Wohngebäude sind Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen. Ferien- und Wochenendhäuser gehören nicht dazu. Auch der gewerblich genutzte Teil von Wohngebäuden – bei Gebäuden mit gemischter Nutzung – ist in den wohnwirtschaftlichen Programmen nicht förderfähig. Die Kosten für den gewerblich genutzten Teil können gegebenenfalls über die gewerblichen Förderprogramme finanziert werden. Die Kosten können dem jeweiligen Programm entweder direkt zugeordnet oder nach Anteilen der Fläche (wohnwirtschaftlich/gewerblich) aufgeteilt werden.
Eine Wohneigentümergemeinschaft liegt vor, wenn eigene Wohnungsgrundbücher im Grundbuchamt angelegt wurden. Dazu sind in der Regel ein Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitserklärung für die Wohneinheiten sowie die Teilungserklärung bzw. der Teilungsvertrag erforderlich. Folgende Wege der Antragstellung stehen zur Verfügung: Jeder Eigentümer stellt einen separaten Antrag, der sich auf die jeweilige Wohneinheit bezieht. Oder die Eigentümergemeinschaft stellt einen Antrag für das gesamte Wohngebäude, z.B. durch einen Verwalter.
Zeit, in der sich in der Regel der Zinssatz nicht verändert. Für Kredite, die nach Ablauf der Zinsbindungsfrist noch eine Restlaufzeit haben, wird ein neuer Festzinssatz vereinbart, der sich am dann aktuellen Kapitalmarktniveau orientiert.
Förderkredite sind z.B. häufig mit Zinsbindungen von 10 Jahren ausgestattet. Es gibt jedoch auch kürzere und längere Zinsbindungsfristen. Die Zinsbindungsfrist ist im starken Maße abhängig von der Lebensdauer bzw. der betrieblichen Nutzungsdauer des zu finanzierenden Objekts.