2012 ist das Jahr der Genossenschaften

BVR

DZ Bank - Zusammen geht mehr

WGZ Bank - Die Initiativbank

Fördertipp

Fördertipp

Ob Wohnungsbau, Gewerbe oder Landwirtschaft: Die Förderwelt ist ständig in Bewegung.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Highlights der öffentlichen Förderung.

Gewerbliche Fördermittel - Was ändert sich in 2012?

  1. Mit Beginn des neuen Jahres hat die KfW einige Anpassungen bei den Bezeichnungen ihrer Förderprogramme umgesetzt, u.a. weil einige Programme jetzt nicht mehr aus KfW-Mitteln, sondern aus dem ERP-Vermögen refinanziert werden. Zum Teil handelt es sich um rein formale Begriffsänderungen.

    Hierüber und zu weiteren inhaltlichen Änderungen informieren wir Sie nachstehend:

    Änderungen zum 01.01.2012:
    Alt:   KfW-Gründerkredit - StartGeld, KfW-Gründerkredit - Universell
    Neu: ERP-Gründerkredit - StartGeld, ERP-Gründerkredit - Universell

    Alt:   ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm Programmteil B – Energieeffizienz
    Neu: KfW-Energieeffizienzprogramm
    • Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen wird im neuen KfW-Energieeffizienzprogramm gebündelt. Die förderfähigen Maßnahmen bleiben gegenüber dem bisherigen ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm unverändert.
    • Der maximale Kreditbetrag kann in der Regel bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben betragen. Diese Kreditobergrenze kann überschritten werden, sofern die Maßnahme eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt.
    Alt:   ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm Programmteil A - Allgemeiner Umweltschutz
    Neu: KfW-Umweltprogramm
    • Im neuen KfW-Umweltprogramm werden Maßnahmen finanziert, die den allgemeinen Umweltschutz (z.B. Abfall, Abwasser, Luft) betreffen.
    • Das Programm steht nun allen mehrheitlich privaten gewerblichen Unternehmen ohne Größenbegrenzung zur Verfügung.
    • Der maximale Kreditbetrag beträgt jetzt 10 Mio. EUR. Der Höchstbetrag kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere umweltpolitische Förderungswürdigkeit besitzt.
    • Künftig können auch Maßnahmen zur Ressourceneffizienz bzw. Materialeinsparung, z.B. Verringerung des Materialausschusses und Optimierung des Produktionsverfahrens, gefördert werden.
    • Die Anforderungen an die Abgasstandards von Fahrzeuge und Nutzfahrzeugen werden aufgrund beihilferechtlicher Erfordernisse erhöht.
    Änderungen zum 01.02.2012:
    Alt:   Sozial Investieren und Kommunal Investieren
    Neu: IKS - KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen und IKU - KfW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen

    In beiden Programmen bleiben die Programmnummern und die Programmbedingungen unverändert. In der künftigen Kommunikation und Korrespondenz wird - auch bei Zusagen mit ursprünglichen Programmnamen - ab dem genannten Termin ausschließlich auf die neuen Programmbezeichnungen Bezug genommen. Dies gilt auch für bestehende Kredite unter den genannten Programmen.

  2. Verbesserungen im KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard
    • In diesem Förderprogramm wird der Kredithöchstbetrag von 10 Mio. EUR auf 25 Mio. EUR angehoben.
    • Darüber hinaus werden Kredite für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500 Mio. EUR und Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen mehrheitlich beteiligt sind, ebenfalls zu den Zinskonditionen des KfW-Programms Erneuerbare Energien - Standard angeboten. Bislang galten für diesen Antragstellerkreis die Zinskonditionen des KfW-Unternehmerkredits außerhalb KMU.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Berater bei Ihrer Volksbank und Raiffeisenbank.
Förderrechner